Immobilienbewertung

Wie viel ist Ihre Immobilie wert? Unsere Immobilienbewertung verrät es Ihnen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist zunächst wichtig zu wissen, wie viel diese wert ist. Das Ergebnis solch einer Immobilienbewertung liefert Ihnen nicht nur einen Einblick in Ihr Vermögen und einen Ausblick auf den möglichen Kapitalerlös beim Verkauf, sondern dient auch als Verhandlungsgrundlage und zur Erstpositionierung am Markt. Hier können Sie eine Bewertung Ihres Schmuckstücks der Region veranlassen – ganz unkompliziert, mit einem zügig ermittelten Ergebnis.

Warum die Immobilienbewertung eine wichtige Etappe beim Immobilienverkauf darstellt

Ein zu hoch geschätzter Wert lässt die Immobilie unverkäuflich werden, es fehlt dann an ernsthaften Interessenten und das schöne Haus, die Wohnung oder Gewerbefläche fristet fortan ein Schattendasein – so kommt ein Verkauf nicht zustande. Sind die Bewertung und damit der angesetzte Preis hingegen zu niedrig, verlieren Eigentümer beim Verkauf ihres wohl größten Vermögenswertes viel Geld, was sie mit einer besseren Bewertung und Verhandlungsgrundlage hätten erhalten können. Wir ermitteln die goldene Mitte: resultierend in einem attraktiven Verkaufspreis und einem zeitnahen Verkaufsabschluss.

Immobiliengutachten

Wir erstellen Gutachten verschiedenster Art für Ihre Immobilien.

Strategisch vorgehen: Jetzt Ihre Immobilie bewerten lassen

Der Immobilienmarkt untersteht einem konsequenten Wandel. Unsere Arbeit und Leidenschaft ist es, den dynamischen Veränderungen einen Schritt voraus zu sein und zugleich unsere eigenen Erfahrungswerte sowie das fachliche Know-how für unsere Kunden einzusetzen. Mit einer profunden Immobilienbewertung erhalten Sie eine solide Verhandlungsgrundlage. Des Weiteren kann Ihnen der ermittelte Wert einen Ausblick darüber geben, zu welchem Preis Sie die Immobilie gern vermarkten lassen möchten. Selbstverständlich beraten wir Sie dahingehend umfassend und individuell.

Hausmodell auf Münztürmen mit Taschenrechner

Bei der Online-Immobilienbewertung müssen Sie lediglich (einige) Eckdaten zu Ihrer Immobilie, dem Grundstück oder gegebenenfalls beidem übermitteln. Interessant sind in diesem Kontext für potenzielle Käufer und damit bei der Wertermittlung beispielsweise solche Fragen:

  • Hat das Haus eine Unterkellerung und ist der Keller trocken/uneingeschränkt nutzbar?
  • Welche Wohn- und Grundstücksfläche umfasst Ihre Immobilie?
  • Wie viele Stockwerke und Zimmer gibt es?
  • Wurden in der jüngeren Vergangenheit Renovierungsarbeiten durchgeführt?

Allgemeine Angaben beispielsweise zur Lage und dem Baujahr sind ebenso erforderlich. Unser speziell dafür aufbereitetes Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess solch einer Immobilienbewertung – und schließlich hin zum Ergebnis selbst.

Das sind Ihre Vorteile, wenn Sie eine Immobilienbewertung veranlassen

  • Sie erhalten eine professionelle Einschätzung zum Wert und können daran Ihre weiteren Schritte (beispielsweise die Entscheidung zwischen Vermietung und Verkauf) festmachen.
  • Sie legen die Weichen für einen starken Kompromiss zwischen einem zügigen Verkauf und einem attraktiven Verkaufspreis.
  • Anhand des ermittelten Wertes lässt sich eine strategisch durchdachte Vermarktung passend zur Immobilie und ihrer Zielgruppe veranlassen.

Wir sind für Sie da: Lassen Sie uns noch heute Ihre Immobilie bewerten!

Wir beantworten Ihre Fragen zur Immobilienbewertung

Wie bewertet ein Makler meine Immobilie?

Zunächst einmal bewertet der Makler die Immobilie nach objektiven, fundierten und neutralen Standards. Emotionalität spielt bei der professionellen Bewertung durch den Fachmann keine Rolle. Entsprechend der Immobilienart wird der Makler zudem zwischen drei Verfahren wählen, dem Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Sie eignen sich jeweils für unterschiedliche Immobilien, normalerweise wird das Ergebnis des ersten durch das zweite Verfahren bestätigt oder ein Mittelwert gebildet. Noch detaillierter ist ein Verkehrswertgutachten durch den Sachverständigen, welches zudem auch im juristischen Kontext verwendet werden kann und alle Eigenheiten und Aspekte der Immobilie nach einer Vor-Ort-Besichtigung berücksichtigt.

Zu welchem Preis sollte die Immobilie angeboten werden?

Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem die Immobilie vermarktet wird. Er muss nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis sein, welchen maßgeblich die tatsächlich generierte Nachfrage bestimmt. Die Immobilie wird zu einem Preis angeboten, der ihr sowie dem aktuellen Marktumfeld und dem lokalen Preisgefüge angemessen ist. Um diesen Angebotspreis zu ermitteln, erfolgt eine fundierte und objektive Immobilienbewertung nach den gängigen Vorgaben des Gesetzgebers. Zudem bietet sich für viele Immobilien ein Verkehrswertgutachten an. Aufgrund der Detailliertheit dessen lässt sich in der Folge ein authentischer und erwartungsgemäßer Angebotspreis bilden. Dieser kann zudem, je nach anvisierter Laufzeit, immer noch etwas nach oben oder unten justiert werden.

Für welche Immobilien kann ich eine Wertermittlung durchführen lassen?

Wir bewerten alle gängigen Immobilienarten, darunter sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien. Mit unserer Hilfe können Sie beispielsweise den Wert von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern bestimmen lassen, ebenso den von Eigentumswohnungen oder Villen, Landhäusern und Bauernhöfen. Auch eine Bewertung von Geschäftshäusern, Arztpraxen, Kanzleien und Großobjekten ist möglich. Zudem bewerten wir gern Ihr unbebautes Grundstück, sofern Sie vorhaben, dieses ohne Bebauung zu veräußern. Bei einigen Immobilien ist mitunter notwendig, über ein detailliertes Verkehrswertgutachten eine umfassendere Bewertung durchzuführen, beispielsweise wenn für sehr exklusive Immobilien keine Vergleichswerte existieren.

Angebotspreis vs. Verkaufspreis: Wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied zwischen beiden Preisen versteckt sich bereits im Namen. Der Angebotspreis ist der, zu dem Ihre Immobilie auf dem freien Markt und damit gegenüber Kaufinteressenten “angeboten” wird. Damit ist der Angebotspreis zugleich auch die Verhandlungsgrundlage, sollte es zwischen beiden Parteien zu weiteren Verhandlungen kommen. Der Verkaufspreis hingegen ist der Preis, zu dem die Immobilie dann tatsächlich ihren Eigentümer wechselt. Damit handelt es sich hierbei gleichbedeutend um den Preis, auf den sich beide Parteien innerhalb der Transaktion geeinigt haben. Je nach Angebots- und Nachfragelage sowie Konjunktur kann es dazu kommen, dass der Verkaufspreis ober- oder unterhalb des Angebotspreises liegt. Bei einer sachgemäßen und fachmännischen Immobilienbewertung sind derartige Abweichungen im Regelfall überschaubar.